I. Geltungsbereich / Vertragsabschluss / Vertragspartner
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Passagierkabinen zur Beherbergung durch die Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH (im Folgenden CSD) sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
- Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind – soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist – die CSD und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die CSD zustande. Wird eine Kabine mit Zustimmung der CSD von mehreren Gästen genutzt, werden alle Gäste als Gesamtschuldner bzw. Gesamtgläubiger Vertragspartner. Die CSD bestätigt die Kabinenbuchung.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn dies ist schriftlich vereinbart.
- Unsere Zimmer sind sehr beliebt und stark nachgefragt. Daher sind unsere Angebote unverbindlich und an die aktuelle Auslastung gebunden.
- Eine Buchung wird erst dann verbindlich, wenn der Gast den aktuellen Preis überprüft und auf "Angebot annehmen" geklickt hat oder die Buchung durch die CSD schriftlich bestätigt wurde. Die Preise können bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit geändert werden. Durch das Anklicken von "Angebot annehmen" bestätigt der Gast, dass der aktuelle Preis akzeptiert wird und die Buchung verbindlich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt behaltet sich die CSD das Recht vor, Preise und Verfügbarkeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
II. Vertragspartner; Untervermietung; Verjährung
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Kabinen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ohne schriftliche Genehmigung der CSD nicht zulässig.
- Alle Ansprüche gegen die CSD verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CSD beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die CSD ist verpflichtet, die gebuchte(n) Passagierkabine(n) bereitzuhalten.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Kabinenüberlassung vereinbarten Preise der CSD zu zahlen. Ist kein besonderer Preis vereinbart, gilt der Preis, der sich aus der bei der Anreise des Gastes aktuellen Preisliste ergibt.
- Die Verfügbarkeit der Zimmer kann sich jederzeit ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, frühzeitig zu buchen, um sich Ihren gewünschten Aufenthalt zu sichern.
Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registerbericht Hamburg HR B 37163 Geschäftsf.: Ann-Kathrin Ruess USt.-Id Nr.: DE 118 53 68 80 HASPA Hamburg Kto.-Nr.: 1002 189 510 IBAN: DE20 2005 0550 1002 1895 10 BIC: HASPDEHHXXX Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH Überseebrücke, 20459 Hamburg capsandiego.de
- Bitte beachten Sie, dass wir keine Preisgarantie für die Zukunft geben können. Die Preise unserer Zimmer können je nach Verfügbarkeit und Auslastung variieren.
- Der Preis für die Übernachtung in den Passagierkabinen inklusive Frühstück ist für den vollen Buchungszeitraum beim Check-In an der Kasse zu entrichten oder im Falle einer Online-Buchung sofort per Kreditkarte oder Paypal.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der CSD aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Cap San Diego Betriebsgesellschaft
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der CSD geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der CSD oder eines gesetzlichen Rücktrittgrundes. Im Übrigen ist der vereinbarte Preis (Übernachtung inkl. Frühstück)– mit Ausnahme der in Ziffer IV.2 geregelten Fälle - auch dann zu zahlen, wenn der Gast die gebuchte Passagierkabine nicht in Anspruch nimmt.
- Eine Stornierung bis zu 20 Tage vor Anreise ist kostenfrei. Bei einer Stornierung weniger als 20 Tage vor der Anreise wird der volle Kabinenpreis inklusive Frühstück fällig.
V. Kündigung der Cap San Diego Betriebsgesellschaft; Höhere Gewalt
- Die CSD ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Passagierkabinen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Gastes oder zu anderen als zu dem in II.1 dieser AGB beschriebenen Zwecks gebucht werden;
- die CSD begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergung in den Passagierkabinen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der CSD oder des Schiffs Cap San Diego selbst in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der CSD zuzurechnen ist.
- Die CSD ist in Fällen Höherer Gewalt von Ihrer Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn die CSD aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Sturm, Hochwasser, Unwetter etc.), behördlichen Anordnungen oder aus Gründen des Zustands des Museumsschiffes oder der Sicherheit des Schiffes die Kabinen nicht bereitstellen kann.
- Die CSD bietet Gäste- und Charterfahrten an und kann aus diesem Grunde Kabinenbuchungen stornieren, wenn sich das Schiff nicht an seinem Liegeplatz befindet.
VI. Leistungsbeschreibung; Passagierkabinenbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Übernachtung mit Frühstück auf dem Museumsschiff Cap San Diego. Die Cap San Diego ist ein 1961 in Hamburg gebautes Frachtschiff, das heute als fahrtüchtiges Museumsschiff in Hamburg festgemacht hat. Die Übernachtung erfolgt in Passagierkabinen mit teilweise musealem Charakter, die weitgehend im Stil und nach dem Stand der Technik der fünfziger Jahre eingerichtet sind. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Passagierkabinen.
- Gebuchte Kabinen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Passagierkabinen spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die CSD aufgrund der verspäteten Räumung der Kabine für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Kabinenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der CSD kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Ein täglicher Zimmerservice soll in der Regel durchgeführt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registerbericht Hamburg HR B 37163 Geschäftsf.: Ann-Kathrin Ruess USt.-Id Nr.: DE 118 53 68 80 HASPA Hamburg Kto.-Nr.: 1002 189 510 IBAN: DE20 2005 0550 1002 1895 10 BIC: HASPDEHHXXX Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH Überseebrücke, 20459 Hamburg capsandiego.de
- Innerhalb der Geschäftszeiten des Museumsbetriebs (10:00 – 18:00 Uhr) ist dem Gast in der Regel der Zugang zu allen museumsrelevanten Flächen möglich. Außerhalb dieser Geschäftszeiten ist in der Regel der Zutritt zur gesamten Decksflächen möglich. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Das Frühstück wird durch unseren Bordgastronomen im Bistro angeboten.
VII. Haftung der Cap San Diego Betriebsgesellschaft
- Die CSD haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die CSD die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CSD beruhen. Einer Pflichtverletzung der CSD steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird die CSD bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes nach Möglichkeit für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet die CSD dem Gast nach den §§ 700 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der CSD Anzeige macht (§ 703 BGB).
VIII. Pflichten des Gastes
- Der Gast verpflichtet sich mit Vertragsabschluss dazu, sich während seines Aufenthalts gemäß den Eigenarten der Cap San Diego als Schiff derart zu verhalten, dass er weder seine eigene Sicherheit, noch die anderer Personen gefährdet.
- Der Gast hat während seines Aufenthalts auf der Cap San Diego weiter darauf zu achten, dass sein Verhalten dem Verweilen auf einem Museumsschiff angemessen ist.
- Der Gast hat bei Verlassen der Passagierkabine diese stets zu verschließen.
VIII. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN- oder WiFi- Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
- es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.
Der Gast stellt die Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH bzw. deren Vertreter auf diesen Umstand hin. Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registerbericht Hamburg HR B 37163 Geschäftsf.: Ann-Kathrin Ruess USt.-Id Nr.: DE 118 53 68 80 HASPA Hamburg Kto.-Nr.: 1002 189 510 IBAN: DE20 2005 0550 1002 1895 10 BIC: HASPDEHHXXX Cap San Diego Betriebsgesellschaft mbH Überseebrücke, 20459 Hamburg capsandiego.de
VIIII. Besonderheiten des Übernachtungsbetriebs auf der Cap San Diego
- Die Cap San Diego ist ein Museumsschiff, daher befinden sich zwischen 10:00 und 18:00 Uhr Museumsgäste an Bord. Dies gilt auch für den Bereich der Passagierkabinen!
- Der Gastronomiebetrieb der Cap San Diego wird von der Viermaster Catering GmbH & Co. KG betrieben. Die CSD kann auf den Gastronomiebetrieb auf der Cap San Diego daher keinen Einfluss nehmen, eine Haftung für den Gastronomiebetrieb an Bord ist daher seitens der CSD ausgeschlossen.
- Die Cap San Diego ist Ort gastronomischer Veranstaltungen. Mögliche Beeinträchtigungen des Beherbergungsbetriebs, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Museumsbetriebs, sind unvermeidbar und werden nach Möglichkeit gering gehalten.
- Aus Sicherheitsgründen sind die Passagierkabinenschlüssel bei Verlassen des Schiffs stets an der Kasse abzugeben.
- Die Cap San Diego wird in der Regel 24 Stunden am Tag bewacht.
X. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der CSD, Hamburg.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der CSD. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der CSD.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen undurchführbar und / oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der undurchführbaren und / oder unwirksamen Bestimmung gilt eine solche durchführbare und / oder wirksame Bestimmung als von den Parteien vereinbart, die dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Das gilt auch für etwaige Lücken dieser Geschäftsbedingungen.
15.11.2024
Die Geschäftsführerin
Ann-Kathrin Ruess